Immobilie verkaufen mit Energieausweis
Die Beratung durch den Makler zum Thema Energieausweis ist dringend notwendig, - denn laut einer aktuellen Studie besitzen rund die Hälfte der Eigentümer von Immobilien beim Verkauf nicht den notwendigen Energieausweis. Dieser gehört zu den Vorgaben der Energieeinsparverordnung aus dem Jahre 2014 und beinhaltet bestimmte Wert hinsichtlich des Energieverbrauchs und der Wärmedämmung des Objektes. Wir bieten Ihnen neben einer umfangreichen Aufklärung die notwendigen Basisinformationen über die unterschiedlichen Gebäudetypen und deren jeweiligen Energieausweise. Als Eigentümer einer Immobilie haben Sie die Wahl zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis. In einigen wenigen Fällen müssen Sie jedoch den Bedarfsausweis verwenden. Selbstverständlich beraten wir nicht nur umfangreich zum Energieausweis, sondern beantragen den Ausweis für Sie.
Energieausweis durch den Makler beantragen lassen
Schon bei der Beschreibung Ihrer Immobilie in einem Verkaufsinserat sind Sie gesetzlich verpflichtet, bestimmte Angaben aus dem Energieausweis zu nennen. Der Gesetzgeber sieht seit 2014 vor, dass jeder Besitzer einer Immobilie bei der Vermietung oder dem Verkauf den Energieausweis vorlegen muss. Zu den Pflichtangaben in der Anzeige gehört neben der Heizungsart, das Baujahr der Immobilie und die Art des Energieausweises. Laut BGH sind wir als Ihr Makler ebenfalls verpflichtet, diese Angaben in einer Immobilienanzeige zu nennen. Um diese Aufgabe gesetzeskonform wahrnehmen zu können, muss der Energieausweis also zwingend vorliegen.
Energieausweis – Arten, Vorschriften und Kosten
Für Hauskäufer ist der Energieausweis ein Nachweis über die zu erwartenden Heizkosten und den Sanierungszustand der Immobilie. Hausbesitzer wiederum erhalten mit dem Energieausweis eine wertvolle Hilfe bei der Auswahl geeigneter Sanierungsmaßnahmen. Der Energieausweis ist essentieller Bestandteil unseres Maklergeschäftes geworden. Zur Beantragung eines Bedarfsausweises kommt ein Energieberater zu Ihnen und führt eine ausführliche Begutachtung der Immobilie durch. Über diese Terminierung brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, denn diese lästige Aufgabe nehmen wir Ihnen als Ihr Immobilienmakler gerne ab. Beim Verbrauchsausweis benötigen wir die Heizkosten- und Stromabrechnungen der letzten drei Abrechnungsperioden von Ihnen. Welcher Ausweis für Ihre Immobilie benötigt wird, prüfen wir sehr gerne für Sie. Danach kümmern wir uns um die Beantragung, die Terminierung und die Übergabe des wichtigen Dokumentes an Sie. Der Bedarfsausweis ist auf Grund des erhöhten Aufwandes deutlich teurer als der Verbrauchsausweis. Sprechen Sie uns an und nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Energieausweis vom Makler - immer eine sichere Sache!